Betriebskostenrücklage

Antwort: 

Nein! Die Möglichkeit macht im Neubauwohnungseigentum keinen Sinn, jedenfalls dann nicht wenn sich unter den Wohnungseigentümern keine vermietenden befinden.

Frage: 

Wäre er nicht verpflichtet gewesen, eine Betriebskostenrücklage zu bilden?