Fragen

Hier soll es möglich sein, Wissen und Ideen auszutauschen. Jedermann ist eingeladen auch aktiv mitzutun. Aktiv mittun bedeutet sowohl Fragen stellen zu können als auch Antworten geben zu dürfen, bzw. Diskussionsbeträge zu liefern. Für den Anfang wollen wir auf eine Registrierung verzichten.

Technikfragen

Gibt es Verfahren, die wissenschaftlich nachweisbar ohne Eingriff in die Substanz und ohne Energieaufwand Austrocknungseffekte erzeugen?

Nein! Ohne Abdichtung konnten wir noch nie nachweisbare Effekte feststellen.
Es wird aber z.B. für AQUAPOL mit bekannten Namen geworben und es sind auch Erfolge berichtet worden.
Aquapol schreibt umfangreiche begleitende Maßnahmen vor, die unserer Meinung allein für den meist nur bescheidenen Erfolg ausschlaggebend sind. Bei nicht zu starken „Wasserbefall“ kann es sinnvoll, wirtschaftlich und zielführend sein nur diese begleitenden Maßnahmen, zu denen vor allem eine ausreichende vor allem winterliche Kellerbelüftung gehört, zu setzen. Sie müssen in größeren Abständen allerdings wiederholt werden. Der Rechenstift und die Finanzkraft des Auftraggebers müssen dies entscheiden.

Buchhaltungsfragen

Die Heizölrechnung wurde mit Datum 27. Dezember 2006 ausgestellt. Bezahlt habe ich sie zum Fälligkeitszeitpunkt am 4. Jänner. Man verlangt von mir sie in die Abrechnung 2006 aufzunehmen, weil das Öl auch 2006 verbraucht wurde. Ist das Begehren berechtigt?

Nein! Ausschließlich der Zahlungszeitpunkt ist maßgebend. Im Mietrecht wäre es der Fälligkeitszeitpunkt, der aber hier ohnehin dem Zahlungszeitpunkt entspricht. Zu dieser Frage wäre noch Harmonisierungshandlungsbedarf seitens des Gesetzgebers zwischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht gegeben. Es wird sich aber kaum ein WE beschweren, wenn sie in solchen Fällen ausnahmsweise nach Fälligkeit verrechnen, wie Sie es tun müssen, wenn es sich die Heizkostenabrechnung an Mieter richtet.

Steuerrechtsfragen

Wann ist die Vorsteuer zum nicht bezahlten Haftrücklass (HR) rückzubuchen?

Der HR verjährt drei Jahre und 14 Tage nach Fälligkeit, also in der Regel sechs Jahre und 14 Tage nach dem vereinbarten (dreijährigen) Gewährleistungsbeginn. Es sind daher dann die geltend gemachten anteiligen Vorsteuern zu stornieren (dem Fiskus zu refundieren).

Wohnrechtfragen

Darf die Eigentümergemeinschaft Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an allgemeinen Teilen des Hauses gerichtlich geltend machen?

Ohne dass ihr diese Ansprüche von Wohnungseigentümern abgetreten wurden, wird sie erfolglos bleiben (5 Ob 269/02). Solche Ansprüche hat von vornherein jeder Wohnungseigentümer für sich. Begehrt er jedoch Wandlung, so ist er gut beraten dieses Ansinnen durch einen Mehrheitsbeschluss decken zu lassen.

Wäre er nicht verpflichtet gewesen, eine Betriebskostenrücklage zu bilden?

Nein! Die Möglichkeit macht im Neubauwohnungseigentum keinen Sinn, jedenfalls dann nicht wenn sich unter den Wohnungseigentümern keine vermietenden befinden.